Mit mir die Berge erleben

#bergfreundinontour     #gemeinsamwandern

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Bergfreundin wird sowohl als Vermittler (Übernahme der Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu bemühen) als auch als Veranstalter (Erbringung mehrerer touristischer Leistungen zu einem Gesamtpreis) tätig.

Buchung 
Buchungen können schriftlich per E-Mail oder telefonisch vorgenommen werden. Die Buchung wird von uns mit einer Buchungsbestätigung bestätigt und ist damit verbindlich. Mit der Buchung werden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Bestandteil des Vertrages. Damit wir freie Plätze gewährleisten können ist eine frühe Buchung sinnvoll.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt.


Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt vor der erbrachten Leistung in Bar oder per Überweisung nach Rechnungserhalt.
Bezahlungen mittels Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich.
Nicht in den Leistungen angeführte Zusatz­kosten sind vom Teilnehmer zu tragen.


Versicherung
Bei Buchung meiner Veranstaltungen sind keine Versicherungen inkludiert. Ich empfehle daher, für ausreichenden Versicherungsschutz wie z.B. Kranken-, Unfall-, Bergekosten- und Reiserücktrittsversicherung selbst zu sorgen.


Programmänderungen / Rücktrittsbedingungen durch den Veranstalter
Sollte die Bergwanderführerin ausfallen und es kann für keinen Ersatz gesorgt werden, entfällt die Tour. Bereits bezahlte oder überwiesene Beträge werden erstattet.
Wird die Durchführung der Tour bereits vor Beginn der Veranstaltung durch außergewöhnliche Umstände die ich nicht zu verantworten habe, erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, bin ich ebenfalls zur Absage berechtigt. In einem solchen Fall werde ich mich um einen Ersatztermin bemühen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der bereits bezahlte oder überwiesene Betrag erstattet. Bei Ausfall von Coronamaßnahmen bzw. -einschränkungen (siehe aktuelle Gesetzeslage) werden bereits erfolgte Zahlungen, sofern die Verträge mit den Leistungsträgern storniert werden können, rückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
Sämtliche Touren finden in der freien Natur statt. Ich kann auf Grund von Schlechtwetter, ungünstige Bedingungen und unvorhersehbaren Gründen die Veranstaltungen und/oder den Veranstaltungsort ändern oder ganz absagen.
Schneefall im Winter ist kein Rücktrittsgrund.


Rücktrittsbedingungen durch den Teilnehmer:
Als Teilnehmer/in hast du vor Tourbeginn jederzeit die Möglichkeit (bitte schriftlich per Email) von der Veranstaltung zurück zu treten. Hast du eine Ersatzperson gefunden, die an deiner Stelle bei der Tour mitgehen kann oder jemand von der Warteliste kann nachrücken, entsteht für dich eine Bearbeitungsgebühr von 50€ bei Mehrtagestouren, 10€ bei Tagestouren. Der restliche Rechnungsbetrag wird dir zurückerstattet.

Bei Absagen/Nichtteilnahme durch den Teilnehmer bis 14 Tage vor Tourbeginn erhälst du 50% des Rechnungsbetrages zurücküberwiesen (abzüglich der Bearbeitungsgebühr). Es sei denn, es gibt eine Ersatzperson.
Bei Absagen/Nichtteilnahme durch den Teilnehmer weniger als 14 Tage vor Tourbeginn wird der komplette Veranstaltungspreis fällig. Die Rückerstattung des bezahlten Betrages ist nicht möglich.
Zudem ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmern im Falle eines Rücktritts anfallende Stornierungskosten der Quartiergeber in Rechnung zu stellen.
Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


 

Voraussetzungen
Der Teilnehmer muss die, in der Veranstaltung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall ist die Bergwanderführerin berechtigt, ihn ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen von der Bergwanderführerin beigestellten Fachpersonals Folge zu leisten. Teilnehmer, die den Anweisungen nicht Folge leisten oder durch ihr Verhalten die Sicherheit gefährden, können vom Bergwanderführer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückvergütung steht in diesem Fall nicht zu. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Teilnehmer eigenverantwortlich.
Der Bergwanderführerin behält sich das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet sind.

 


Haftungsausschluss
Bergfreundin haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Wind und Wetter, die Schneelage, Lawinengefahr, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Ebenfalls keine Haftung übernommen wird für das Verletzungsrisiko, welches aufgrund der Art der vertragsgegenständlichen Touren, Reisen und Programme immer gegeben ist. Jeder Teilnehmer akzeptiert dieses Risiko bei Vertragsabschluss und erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, Anweisungen und Vorgaben der Bergwanderführerin unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Die Teilnehmer nehmen darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch bei genauster Befolgung der Anweisungen und Vorgaben und trotz sorgfältigster Reise- und Tourenplanung die Verletzungsgefahr niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann. Mit Ihrer Buchung anerkennst du ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichtest auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitiger Haftung.

 


Bergfreundin haftet darüber hinaus nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Für Sachschäden haftet Bergfreundin aus welchem Rechtsgrund auch immer nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Bergfreundin behält sich aus Sicherheitsgründen das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelnder körperlicher Verfassung einzelner oder mehrerer Teilnehmer. In solchen Fällen kann keine Entschädigung oder Rückerstattung verlangt werden.


Leihmaterial
Verlust oder Beschädigungen des Leihmaterials, die über die normale Abnützung hinaus gehen, werden vom Veranstalter in Rechnung gestellt. Unser Leihmaterial wird laufend gewartet und auf die einwandfreie Funktion überprüft. Für Unfälle aufgrund von nicht erkennbaren Mängeln am Material kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden.

Corona:

An sämtlichen Touren kann nur bei vollständiger Impfung oder Genesung teilgenommen werden.  Hierzu nimm bitte eine Impf- oder Genesenenbestätigung mit. 

Näheres siehe Gesetzeslage.


Sprachliche Gleichbehandlung
Die auf der Webseite verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen - soweit dies inhaltlich in Betracht kommt - Frauen, Männer und Diverse gleichermaßen. 

 

 

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